Neue Informationen für Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter sowie Beschäftigte vom 15.06.2020

Seit dem 15.06.2020 gilt die neue Umgangsverordnung (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung – SARS-CoV-2-UmgV). Sie beinhaltet deutliche Lockerungen, auch für Werkstätten. Der Betrieb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist zwar auch weiterhin nur zur Notbetreuung gestattet, dies  allerdings nur noch bis einschließlich 30.06.2020. Ab dem 01.07.2020 können wir unter Berücksichtigung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln wieder in den Regelbetrieb übergehen. Stellen Sie sich also bitte darauf ein, ab dem 01.07.2020 wieder Ihre gewohnte Tätigkeit aufzunehmen. 
 
Achtung: Der Berufsbildungsbereich wird bereits zum 22.06.2020 geöffnet.   
 
Bis einschließlich 30.06.2020 gelten für den Arbeitsbereich weiterhin folgende Ausnahmen:
 
Werkstattbeschäftigte der Gewerke Fiedermannhof, Metallbau, Garten- und Landschaftspflege, Wäscherei und Druckerei können auf freiwilliger Basis die Arbeit wieder aufnehmen, sofern sie uns vorab eine hausärztliche Bescheinigung vorlegen, dass bei ihnen keine besondere Gefährdung im Falle einer Corona-Erkrankung besteht. Wichtig: es soll kein Corona-Test durchgeführt werden, es geht ausschließlich um bestehende Vorerkrankungen die eine mögliche Corona-Erkrankung verstärken könnten. Wir verweisen dabei an das Ihnen bereits zugegangene Schreiben „Unbedenklichkeitsbescheinigung“.
Werkstattbeschäftigte auf ausgelagerten Arbeitsplätzen (ausgenommen sind ausgelagerte Arbeitsplätze in Wohnstätten, Kindergarten und Stationärer Pflege) können nach Vorlage einer hausärztlichen Bescheinigung ebenfalls die Arbeit wieder aufnehmen.
 
Wir freuen uns darauf Sie schon bald wieder hier begrüßen zu können.
 
Hartmut Höhna
Geschäftsführer