Neue Besucherregelung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die aktuell steigenden Corona-Fälle in unserer Region veranlassen uns zum Schutz unserer Bewohner/innen dazu, unsere Besucherreglungen anzupassen.

Diese Maßnahmen gelten weiter:

  • Der Besuch kann nur stattfinden, wenn Sie mindestens einen Tag vorher (telefonisch/per E- Mail) einen Termin vereinbaren.
  • Kommen Sie bitte zur vereinbarten Zeit, ansonsten können Wartezeiten entstehen.
  • Melden Sie sich am Empfang an. Ohne Registrierung Ihrer Kontaktdaten ist kein Zutritt möglich.
  • Wenn Sie die Einrichtung betreten, ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend. Führen Sie bitte bei Eintritt eine Händedesinfektion mit dem im Eingangsbereich bereitstehenden Händedesinfektionsmitteln durch.
  • Betreten Sie unsere Einrichtung nicht, wenn Sie Anzeichen einer Atemwegserkrankung oder eines fieberhaften Infektes haben oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten.
  • Nutzen Sie bei gutem Wetter bitte das Außengelände.

Neue Regeln, aufgrund der aktuellen Entwicklung:

  • Besuche finden ausschließlich im Besucherraum oder im Freien statt.
  • In jedem Fall sind während des Besuches die allgemeinverbindlichen Hygieneregeln einzuhalten.
  • Die Besuchszeit im Besucherraum wird auf ca. eine halbe Stunde begrenzt.
  • Für Aufenthalte im Freien gelten keine zeitlichen Einschränkungen.
  • Es dürfen zwei Besucher pro Bewohner kommen.
  • Das Betreten des Pflegeheimes ist zum Schutz der Bewohner/innen nicht mehr gestattet.

Antigen-Schnelltest


Unter der Voraussetzung, dass der Bewohnerin / dem Bewohner ein Besuch im vorgesehenen Besucherraum nicht zumutbar ist, beispielsweise weil die/der Bewohner/in bettlägerig ist oder auf Grund kognitiver Einschränkungen den Besuch nicht als positives Erlebnis wahrnehmen kann, besteht die Möglichkeit, einen Antigen-Schnelltest durchzuführen.

Die Testung von Besuchern stellt eine hohe organisatorische Herausforderung dar. Sie bindet viele personelle Ressourcen, die unseren Senior/innen dann nicht zur Verfügung steht. Alle zurzeit auf dem Markt befindlichen Antigen-Schnelltests dürfen ausschließlich nur von geschultem, medizinischem Personal durchgeführt werden.

Unter folgenden Voraussetzungen ist ein Antigen-Schnelltest möglich:

  • Es wird pro Bewohner eine feste Besuchsperson benannt
  • Die Testung ist unmittelbar vor Besuch der Einrichtung durchzuführen
  • Sie kann maximal einmal wöchentlich durchgeführt werden. Ein negatives Testergebnis gilt nur für den Besuchstag.

Termine für die Durchführung der Antigen-Schnelltest sind immer mittwochs,

  • 08.00 – 08.30 Uhr, maximal 2 Tests möglich;
  • 10.00 – 10.30 Uhr, maximal 2 Tests möglich;
  • 14.30 – 15.00 Uhr, maximal 2 Tests möglich.

Sie sollten berücksichtigen, dass das Testergebnis erst 15-30 Minuten nach dem Abstrich vorliegt und somit eine Wartezeit entsteht.


Sehr geehrte Angehörige,

gestatten Sie mir noch ein paar persönliche Worte:
Gemeinsam mit Ihnen ist es uns gelungen, in den letzten Monaten unser Pflegeheim komplett „corona-frei“ zu halten. Das muss auch weiterhin unser gemeinsames Ziel sein. Verstehen Sie die Verschärfung der Besucherreglung bitte nicht als Gängelung, sondern als das, was es tatsächlich ist – eine Maßnahme zum Schutz der uns anvertrauten BewohnerInnen.


Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Höhna
Geschäftsführer