30.04.2020 / Fachbereich Gesundheit des Landkreis Spree-Neiße untersagt unseren Vorschlag einer Besucherraumnutzung

Mit der Brandenburger Eindämmungsverordnung ging ein striktes Besuchsverbot für Pflegeheime einher, das wir zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner vor einer möglichen Corona-Infektion, auch ausdrücklich begrüßten. Trotz intensivem Einsatz von Smartphone, Videotelefonie und Co. ist aus unserer Sicht der persönliche Kontakt zwischen Angehörigen und Heimbewohner(innen) jedoch unverzichtbar, sorgt er doch maßgeblich für das seelische Wohlbefinden auf beiden Seiten. Aus diesem Grund entschlossen wir uns am 15.04.2020 kurzerhand zum Bau eines Besucherraumes außerhalb des Pflegeheimes, bei dem Besucher- und Bewohnerbereich durch eine Wand mit zwei großen Plexiglasscheiben fachmännisch separiert werden können. Am 23.04.2020 war es dann soweit, es wurden letzte Arbeiten ausgeführt, Desinfektionsmittelspender und Hygienehinweise angebracht sowie Gegensprechanlagen installiert. Der Raum war bereit für erste Besuche. Leider wurde unser schriftlicher Antrag zur Inbetriebnahme trotz zusätzlicher verbaler und bildlicher Beschreibung wiederholt durch das SG Gesundheitsschutz des Landkreises Spree-Neiße ohne Begründung abgelehnt. Eine Einladung zur persönlichen Vorortbegehung wurde ebenfalls abgelehnt. Da ist er also nun, unser Besucherraum – leider aber ohne Besucher!

Hartmut Höhna
Geschäftsführer